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Kosten

Therapie

  • Invalidenversicherung (IV) 

    • Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr besteht die Möglichkeit mit der Invalidenversicherung (IV) abzurechnen. Hierzu muss eine Kostengutsprache für ambulante Psychotherapie (Art. 13 IVG) bestehen. 

  • Private Finanzierung 

    • Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten auch privat begleichen. Gerne informieren ich Sie über die entsprechenden Tarife. 

  • Zusatzversicherung 

    • Die Abrechnung kann über die Zusatzversicherungen erfolgen. Sie benötigen eine entsprechende Zusatzversicherung. Die Bedingungen und die Höhe der Beiträge sind je nach Krankenkasse unterschiedlich. Dazu können Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. 

  • Grundversicherung

    • Es ist eine beschränkte Anzahl an Therapieplätzen im Anordnungsmodell ab dem 1. August 2022 vorhanden. Gerne informiere ich Sie über die entsprechenden Kapazitäten.

Supervision

  • Die Kosten für Supervisionen müssen privat finanziert werden. Auch hier informiere ich Sie gerne über die entsprechenden Tarife. 

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